Einstellen von Pensions- und Ausbildungspferden
Pferdebesitzer können ihre Pferde in den Stallungen der Schule einstellen (Pensionspferde) und auf den Anlagen der Schule für sich oder unter Anleitung reiten. Die Schule übernimmt die Betreuung der Pensionspferde.
Die Landes- Reit- und Fahrschule bildet zusätzlich junge wie ältere Pferde und Korrekturpferde in Dressur, Springen und Vielseitigkeit bis Klasse S aus.
Zudem besteht die Möglichkeit zur Betreuung der Pferde durch einen Tierarzt und/oder Hufschmied. Die anfallenden Kosten werden dem Pferdebesitzer direkt in Rechnung gestellt.
Eine Haftpflichtversicherung für eingestellte Pferde ist Pflicht, da von Seiten der Landes- Reit- und Fahrschule kein Versicherungsschutz besteht.
Ein gültiger Pferdepass mit lückenloser Impfhistorie ist ebenso für jedes eingestellte Pferd Pflicht und muss vor dem Einstellen vorgelegt werden.