Allgemeine Informationen zum Lehrgangsbetrieb
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Anmeldung zum Lehrgang und Lehrgangsgebühren
Anmeldungen sollten aufgrund der hohen Nachfrage möglichst frühzeitig erfolgen. Dies erfolgt ausschließlich online. Bei allen Lehrgängen ist nach unserer Bestätigung die vorgegebene Anzahlung innerhalb von 10 Tagen, bzw. vor Lehrgangsbeginn, fällig. Nur mit der Anzahlung kann eine Reservierung des Platzes gewährleistet werden.
Erstattung
Erfolgt eine Abmeldung vom Lehrgang werden lediglich folgende Kosten erstattet, es sei denn der Teilnehmer war nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt:
- Bei Abmeldung mindestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden alle Kosten erstattet.
- Bei Abmeldung 2 bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden 50 Prozent der Kosten erstattet.
- Bei Abmeldung innerhalb der letzten 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden lediglich die ggf. gezahlten Verpflegungskosten, sowie die Prüfungsgebühren erstattet.
Sollte der Lehrgang zum Zeitpunkt der Abmeldung ausgebucht sein und ein Ersatz erfolgen, wird lediglich eine Bearbeitungspauschale von 15 € erhoben.
Anmeldung vor Ort
Die Anmeldung erfolgt vor jedem Lehrgang im Sekretariat der Landes- Reit- und Fahrschule. Hier erhalten Sie die Schlüssel für Zimmer und für den Spind sowie die Boxennummer für das eigene Pferd. Handelt es sich um einen Lehrgang mit Prüfung benötigt die LRFS eine Mitgliedschaftsbescheinigung vom Verein sowie ggf. eine Kopie des vorherig abgelegten Abzeichens. Genaue Informationen hierzu finden Sie bei dem ausgewählten Lehrgang in der Lehrgangsübersicht.
Wertsachen
Wertsachen können in den Spinden in den Umkleideräumen eingeschlossen werden (Preise s.u.).
In den Internatszimmern besteht die Möglichkeit Wertgegenstände in den Kleiderschränken einzuschließen.
Schlüsselübergabe
Die unten aufgeführten Schlüssel werden nur gegen Pfand herausgegeben. Bitte halten Sie das Pfandgeld bei der Anmeldung bereit.
Pfand für Zimmerschlüssel: | 50,00 € |
Pfand für Spind in der Umkleide: | 10,00 € |
Pfand für Schrank für Sattelzeug: | 25,00 € |
Rauchen
Rauchen ist auf dem gesamten Gelände der Landes- Reit- und Fahrschule sowie dem Pferdesportverband verboten.
Tiere
Hunde dürfen in die Schulungsräume mitgenommen werden, jedoch nicht in die Internatsräume. Auf dem offenen Gelände bitten wir Sie, Ihre Hunde anzuleinen.
Lehrgangsdauer
Die Ausbildungszeiten sind Montag bis Freitag in der Regel von 7:00 Uhr (bzw. 7:30 Uhr für externe Teilnehmer) bis 18:00 Uhr, sowie Samstag bis 12:00 Uhr. Am ersten Tag findet in der Regel um 9:00 Uhr die Begrüßung statt. Die genaue Uhrzeit entnehmen Sie bitte der Rechnung.
Ausbildung
In Theorie und Praxis werden die Lehrgangsteilnehmer nach den klassischen Grundsätzen des Reitens unterrichtet. Die reiterliche Ausbildung erfolgt entsprechend dem Ausbildungsstand der Teilnehmer sowie in kleinen Gruppen, um somit für jeden eine individuelle Weiterbildung bieten zu können. Zum Teil werden für die theoretischen Unterrichtseinheiten externe Fachreferenten eingeladen. Die Lehrgangsteilnehmer beteiligen sich an allen Arbeiten, die im Umgang mit Pferden innerhalb des Stallbetriebs verbunden sind.
Abzeichen
Am Ende der entsprechend gekennzeichneten Lehrgänge besteht die Möglichkeit eine Prüfung abzulegen. Der Ausbildungsleiter entscheidet, wer zur jeweiligen Prüfung zugelassen wird.
Reitbekleidung und Arbeitsmaterial
Jeder Teilnehmer sollte neben dem Reitanzug für Prüfungen laut LPO passende Reitkleidung und wenn möglich Pferdeputzzeug mitbringen. In der Reitausbildung wird aus versicherungstechnischen Gründen eine splittersichere Reitkappe mit Drei-bzw. Vierpunkt-Befestigung endsprechend der LPO gefordert. Bei Prüfungen im Gelände ist eine Sicherheitsweste Vorschrift, die selbst mitgebracht werden muss.
Fachliteratur
Im Büro der Landes-Reit-und Fahrschule ist jegliche Fachliteratur passend für die angebotenen Lehrgänge erhältlich.
Versicherung
Vereinsmitglieder, deren Verein Mitglied im Landessportbund ist, sind über die Sporthilfe unfallversichert. Lehrgangsteilnehmer bzw. Privatreiter, die keinem Verein angehören, wird empfohlen eine spezielle Unfallversicherung abzuschließen.
Impfen
Ein Pferdepass mit gültiger Influenza-Impfung ist für jedes eingestellte Pferd Pflicht und muss vor der Einstallung unaufgefordert vorgelegt werden.
Wir bitten Sie die Pferdebox sowie das Zimmer ordentlich und sauber zu hinterlassen.
Unsere Mitarbeiter im Büro stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.